Bestattungsarten

Erdbestattung

Es ist ein Grab vorhanden Hier muss zuerst geprüft werden, ob das Grab belegt werden kann. Normalerweise gelten Ruhefristen von 10-20 Jahren. In manchen Friedhöfen kann dies auch eine längere Zeitspanne sein.

Sofern der Verstorbene nicht selbst Besitzer der Grabstätte war (dies ist aus der Graburkunde ersichtlich), muss vor der Bestattung die schriftliche Zustimmung des Grabbesitzers eingeholt werden. Im allgemeinen genehmigen die Behörden jedoch nur die Beisetzungen von Familienangehörigen des Grabbesitzers.

War der Verstorbene selbst der Grabbesitzer, ist es unbedingt notwendig, das Grab baldmöglichst auf einen neuen Nutzungsberechtigten umzuschreiben. Die Reihenfolge des Anspruchs richtet sich nach der Erbfolge, sofern der verstorbene Grabbesitzer zu Lebzeiten keine andere schriftliche Verfügung getroffen hat

Feuerbestattung

Die Feuerbestattung kann nur dann durchgeführt werden, wenn der Verstorbene eine schriftliche Erklärung hinterlegt hat oder wenn sie im Trauerfall von den nächsten Angehörigen angeordnet wird. Zur Feuerbestattung gehört üblicherweise eine Verabschiedungsfeier. Diese kann auf einem geeigneten Friedhof stattfinden.

Urnenbestattung

Die Urne wird einige Zeit nach der Feuerbestattung beigesetzt. Diese kann in feierlichem Rahmen stattfinden, in Gegenwart von Angehörigen oder Freunden oder aber in aller Stille.

Urnen können beigesetzt werden:

  • in Urnengräbern
  • in Urnennischenplätzen
  • in Gräbern, wie sie auch bei Erdbestattungen Verwendung finden zur See
  • in anonymen Urnenfeldern